1. Vertragsgegenstand
1.1
Als Teilnehmer an Backbone Solutions-Dienstleistungen gelten
juristische und natürliche Personen, welche von Backbone Solutions im
Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.
1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und die aktuelle Preisliste für die Dienste von Backbone Solutions.
1.3
Nimmt der Teilnehmer mittels der Backbone Solutions-Dienstleistungen
auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für
die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen
selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht
werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten
direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine
anders lautende schriftliche Vereinbarung mit Backbone Solutions bleibt
vorbehalten.
1.4
Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm
herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen
und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des
Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.
2. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
2.1
Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande bzw.
Backbone Solutions ist erst dann gebunden, wenn Backbone Solutions die
vom Teilnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete Anmeldung für einen
Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet hat. Backbone Solutions legt den
Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest. Der
Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der
von Backbone Solutions für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus
organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann.
Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber Backbone Solutions
ableiten.
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.
2.3
Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf
Ende der Abrechnungsperiode (normalerweise Quartalsende) auflösen,
erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den
Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen
Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf
einen anderen Termin hin aufgelöst werden.
2.4 Aus
wichtigem Grund kann Backbone Solutions den Dienstleistungsvertrag
jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere
dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von Backbone
Solutions oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen
Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht
autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn
die Nutzungsbestimmungen von Backbone Solutions oder Dritten missachtet
werden.
3. Pflichten von Backbone Solutions
Teilnehmer
lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er
Backbone Solutions über die Störung umgehend schriftlich informiert und
zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte
Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten
der SWISSCOM gelten nicht als Störungen.
3.2
Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung
gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von Backbone
Solutions und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch
Urheberrechte.
3.3
Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24
Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anders lautende
Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung
der Dienstleistungen führen, vorbehalten.
3.4
Backbone Solutions unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines
stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein
Aufwand über das übliche Mass in Anspruch genommen, oder ist der von
Backbone Solutions erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von
Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung
zurückzuführen, so wird Backbone Solutions dem Teilnehmer ihren Mehr-
bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Backbone Solutions in
Rechnung stellen.
3.5
Backbone Solutions verpflichtet sich nur innerhalb der im Service Level
Agreement (SLA) vereinbarten Zeiten Massnahmen zur Behebung von
Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen
bzw. durchzuführen. Ist kein SLA vereinbart worden, hat der Teilnehmer
nur während den üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von Backbone
Solutions Anspruch auf Support. Als übliche Arbeitszeiten gelten die
Wochentage Montag bis Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der
eidgenössischen und kantonalzürcherischen Feiertage sowie die Zeit vom
24.12. bis 2.1. Backbone Solutions wird je nach Dringlichkeit auch
ausserhalb des vereinbarten Zeitraumes Massnahmen zur Erhaltung der
guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht
dazu.
3.6
Der Teilnehmer hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der von
Backbone Solutions in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn die
Rückerstattung im SLA definiert ist. Ohne SLA gilt folgende Regelung:
Wenn
in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der normalen
Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.5) dem Teilnehmer aus von Backbone
Solutions zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die
Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom
Teilnehmer in der Rechnungsperiode bezogenen Dienstleistungsmenge und
-nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem
Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von
Funktionen. Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn der
über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von
30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei
Backbone Solutions gerügt und hierfür bei Backbone Solutions eine
entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist.
3.7 Bei einem SLA basieren Rückvergütungen auf einer jährlichen Verfügbarkeitsgarantie. Bei
Nichteinhaltung der im SLA angegebenen Verfügbarkeitsgarantien,
ausgenommen durch höhere Gewalt, verpflichtet sich Backbone Solutions
dem Kunden für die nicht erbrachte Leistung Ausgleichszahlungen zu
leisten. Die Leitungsverfügbarkeit wird immer pro Anschluss (auch im
Falle von mehreren Anschlüssen) berechnet. Die Ausgleichszahlungen
beziehen sich auf die Jahresmiete des betroffenen Anschlusses. Das für
die garantierte Leistungsverfügbarkeit relevante Zeitfenster entspricht
dem im SLA vereinbarten Support Zeitfenster. Eine Rückvergütung kann
erstmals nach einer Anschlussdauer von einem Jahr abgerechnet werden.
3.8 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer.
4. Pflichten des Teilnehmers
4.1
Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug
von Backbone Solutions-Dienstleistungen nur der im Anmeldeformular
erwähnte Teilnehmer bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig im Rahmen
eines Auftrags oder Werkvertrags beigezogene Dritte berechtigt, und
zwar nur sofern der Bezug von Backbone Solutions-Dienstleistungen in
direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags-
oder werkvertragsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang steht. Jede
Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Backbone
Solutions-Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt,
sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird.
4.2
Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine
Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden
Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom
Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages beigezogene
Dritte.
4.3
Der Teilnehmer hat den Mitarbeitern von Backbone Solutions während der
üblichen Arbeitszeiten, und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies
erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von Backbone
Solutions zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der
Backbone Solutions-Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren
Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Backbone
Solutions notwendig sind, zu gewähren.
4.4
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Backbone Solutions sofort über ihm
zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von
Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und
vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine
Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht
autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
4.5
Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Backbone
Solutions Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm
beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss,
Kontaktperson des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, soweit
dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination
durch Backbone Solutions notwendig wird.
5. Gebühren
5.1
Die Vergütung für die von Backbone Solutions zur Verfügung gestellten
Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten
von Backbone Solutions. Backbone Solutions kann die Gebühren jederzeit,
insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser
Beanspruchung eines Anschlusses anpassen. Preisanpassungen für
Internet- und Datendienste erfolgen schriftlich unter Einhaltung einer
Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende. Die aktuellen Tarife
für Sprachdienste können jederzeit auf der Homepage von Backbone
Solutions abgerufen werden. Tarifanpassungen bei Sprachdiensten
bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung. Die für den folgenden Monat
/ die folgenden Monate gültigen Preise sind bis spätestens 10 Tage vor
Monatsende auf der Homepage von Backbone Solutions abrufbar.
Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der
Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von Backbone Solutions auch
mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt
werden.
5.2
Die Gebühren werden dem Teilnehmer monatlich, quartalsweise oder
jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden innert 30 Tagen ab
Fakturadatum netto zur Zahlung fällig. Es ist die auf der Rechnung
genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden.
Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Backbone Solutions gehende
Spesen der Bank oder Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten
Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3
Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen für die
Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Backbone Solutions stellt dem
Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem
technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich
herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der
Teilnehmer Backbone Solutions den für die Aufbereitung der
Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen
Ansätzen von Backbone Solutions zu vergüten.
6. Haftung
6.1
Backbone Solutions bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und
finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der
angebotenen Dienstleistungen.
6.2
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Backbone Solutions jede Haftung
für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur
Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
6.3
Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen
Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Backbone
Solutions-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu
eingesetzten oder durch die Backbone Solutions-Dienstleistungen
erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und
Manipulation zu schützen.
6.4
Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Backbone Solutions
oder Dritten durch seine Benutzung der Backbone
Solutions-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw.
haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den
Teilnehmer, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich
beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von
Backbone Solutions über die Informatik-Anlage des Teilnehmers zu den
Backbone Solutions-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann
Backbone Solutions zudem die Konnektivität zum Teilnehmer ohne
Ankündigung sofort unterbrechen.
7. Schlussbestimmungen
7.1
Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die in Ziffer 1.2
erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag
abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Backbone Solutions und
dem Teilnehmer.
7.2
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der
Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der
rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Vorbehalten bleibt
Ziffer 5.1. Backbone Solutions behält sich die jederzeitige Änderung
der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ausdrücklich vor. Die neuen
Bedingungen werden dem Teilnehmer auf dem Zirkularweg oder auf andere
geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert
Monatsfrist als genehmigt.
7.3
Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen
der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version
massgebend. Backbone Solutions behält sich vor, die Leistungsblätter
dem Teilnehmer nur in englischsprachiger Version als massgebliche
Fassung zur Verfügung zu stellen.
7.4
Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages
nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen
weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in
diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so
nahe kommt wie rechtlich möglich.
7.5 Gerichtsstand
ist Schindellegi/SZ. Backbone Solutions ist berechtigt, den Teilnehmer
an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine
integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen
Obligationenrecht.


