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Allgemeine Dienstleistungsbedingungen

1.   Vertragsgegenstand


1.1 Als Teilnehmer an Backbone Solutions-Dienstleistungen gelten juristische und natürliche Personen, welche von Backbone Solutions im Rahmen eines Dienstleistungs­vertrages Dienstleistungen beziehen.

1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und die aktuelle Preisliste für die Dienste von Backbone Solutions.


1.3 Nimmt der Teilnehmer mittels der Backbone Solutions-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit Backbone Solutions bleibt vorbehalten.


1.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.


2.   Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages


2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande bzw. Backbone Solutions ist erst dann gebunden, wenn Backbone Solutions die vom Teilnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet hat. Backbone Solutions legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von Backbone Solutions für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber Backbone Solutions ableiten.


2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.


2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Ende der Abrechnungsperiode (normalerweise Quartalsende) auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.


2.4 Aus wichtigem Grund kann Backbone Solutions den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von Backbone Solutions oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Backbone Solutions oder Dritten missachtet werden.


3.   Pflichten von Backbone Solutions


3.1 Backbone Solutions erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Backbone Solutions kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem

Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Backbone Solutions über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der SWISSCOM gelten nicht als Störungen.


3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von Backbone Solutions und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.


3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anders lautende Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.


3.4 Backbone Solutions unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass in Anspruch genommen, oder ist der von Backbone Solutions erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Backbone Solutions dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Backbone Solutions in Rechnung stellen.


3.5 Backbone Solutions verpflichtet sich nur innerhalb der im Service Level Agreement (SLA) vereinbarten Zeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Ist kein SLA vereinbart worden, hat der Teilnehmer nur während den üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von Backbone Solutions Anspruch auf Support. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalzürcherischen Feiertage sowie die Zeit vom 24.12. bis 2.1. Backbone Solutions wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb des vereinbarten Zeitraumes Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.


3.6 Der Teilnehmer hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der von Backbone Solutions in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn die Rückerstattung im SLA definiert ist. Ohne SLA gilt folgende Regelung:

Wenn in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der normalen Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.5) dem Teilnehmer aus von Backbone Solutions zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Teilnehmer in der Rechnungsperiode bezogenen Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen. Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn der über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei Backbone Solutions gerügt und hierfür bei Backbone Solutions eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist.


3.7 Bei einem SLA basieren Rückvergütungen auf einer jährlichen Verfügbarkeitsgarantie.
Bei Nichteinhaltung der im SLA angegebenen Verfügbarkeitsgarantien, ausgenommen durch höhere Gewalt, verpflichtet sich Backbone Solutions dem Kunden für die nicht erbrachte Leistung Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Leitungsverfügbarkeit wird immer pro Anschluss (auch im Falle von mehreren Anschlüssen) berechnet. Die Ausgleichszahlungen beziehen sich auf die Jahresmiete des betroffenen Anschlusses. Das für die garantierte Leistungsverfügbarkeit relevante Zeitfenster entspricht dem im SLA vereinbarten Support Zeitfenster. Eine Rückvergütung kann erstmals nach einer Anschlussdauer von einem Jahr abgerechnet werden.


3.8 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer.


4.   Pflichten des Teilnehmers


4.1 Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von Backbone Solutions-Dienstleistungen nur der im Anmeldeformular erwähnte Teilnehmer bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig im Rahmen eines Auftrags oder Werkvertrags beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von Backbone Solutions-Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang steht. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Backbone Solutions-Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird.


4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages beigezogene Dritte.


4.3 Der Teilnehmer hat den Mitarbeitern von Backbone Solutions während der üblichen Arbeitszeiten, und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von Backbone Solutions zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der Backbone Solutions-Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Backbone Solutions notwendig sind, zu gewähren.


4.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Backbone Solutions sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.


4.5 Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Backbone Solutions Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktperson des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Backbone Solutions notwendig wird.


5.   Gebühren


5.1 Die Vergütung für die von Backbone Solutions zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von Backbone Solutions. Backbone Solutions kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Bean­spruchung eines Anschlusses anpassen. Preisanpassungen für Internet- und Datendienste erfolgen schriftlich unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende. Die aktuellen Tarife für Sprachdienste können jederzeit auf der Homepage von Backbone Solutions abgerufen werden. Tarifanpassungen bei Sprachdiensten bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung. Die für den folgenden Monat / die folgenden Monate gültigen Preise sind bis spätestens 10 Tage vor Monatsende auf der Homepage von Backbone Solutions abrufbar. Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebühren­reduktionen können von Backbone Solutions auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden.


5.2 Die Gebühren werden dem Teilnehmer monatlich, quartalsweise oder jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto zur Zahlung fällig. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Backbone Solutions gehende Spesen der Bank oder Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.


5.3 Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungs­grundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Backbone Solutions stellt dem Teilnehmer die Berechnungs­grundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Teil­nehmer Backbone Solutions den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von Backbone Solutions zu ver­güten.


6.   Haftung


6.1 Backbone Solutions bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwand­freie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Backbone Solutions jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfs­personen aus.


6.3 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Backbone Solutions-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Backbone Solutions-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programm­daten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.


6.4 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Backbone Solutions oder Dritten durch seine Benutzung der Backbone Solutions-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Teilnehmer, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von Backbone Solutions über die Informatik-Anlage des Teilnehmers zu den Backbone Solutions-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann Backbone Solutions zudem die Konnektivität zum Teilnehmer ohne Ankündigung sofort unterbrechen.


7.   Schlussbestimmungen


7.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Backbone Solutions und dem Teilnehmer.


7.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unter­schrift der Vertragsparteien. Vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. Backbone Solutions behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt­gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.


7.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschieden­sprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. Backbone Solutions behält sich vor, die Leistungsblätter dem Teil­nehmer nur in englischsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen.


7.4 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.


7.5 Gerichtsstand ist Schindellegi/SZ. Backbone Solutions ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

 


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